Warum die Spitex-Anstellung für Angehörige Sinn macht
In der Schweiz werden rund 80 % aller Pflegeleistungen von Angehörigen erbracht — meist ohne jede finanzielle Entschädigung. Dabei sieht das Schweizer Recht eine Möglichkeit vor, die kaum bekannt ist: Pflegende Angehörige können sich bei einer anerkannten Spitex-Organisation anstellen lassen und erhalten für ihre Arbeit einen geregelten Lohn.
Dieser Weg bietet mehr als nur Geld: Er schafft Rechtssicherheit, baut AHV/IV-Beiträge auf, beinhaltet einen Unfallversicherungsschutz und gibt Zugang zu professioneller Begleitung und Entlastung.
Die rechtliche Grundlage: KVG und KLV
Die Spitex-Anstellung für Angehörige basiert auf dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV). Die relevanten Punkte:
- Das KVG verpflichtet die Krankenkassen, bestimmte Spitex-Leistungen zu vergüten — unabhängig davon, ob sie von Fachpersonen oder ausgebildeten Laien erbracht werden.
- Die KLV regelt, welche Leistungen vergütet werden und unter welchen Bedingungen. Leistungen müssen von einer anerkannten Spitex-Organisation erbracht und dokumentiert werden.
- Curava ist als Spitex-Organisation anerkannt und erbringt diese Leistungen — gemeinsam mit pflegenden Angehörigen, die sie anstellt.
Wer kann angestellt werden?
Grundsätzlich können folgende Personen als pflegende Angehörige über Curava angestellt werden:
- Kinder (Söhne, Töchter), die einen Elternteil oder Schwiegerelternteil pflegen
- Geschwister, die einen pflegebedürftigen Bruder oder eine Schwester betreuen
- Ehepartner/-innen in bestimmten Konstellationen
Voraussetzungen: Die pflegende Person muss körperlich und geistig in der Lage sein, die Pflegeaufgaben zu übernehmen. Eine formelle Pflegeausbildung ist nicht zwingend — Curava sorgt für die nötige fachliche Einführung und laufende Begleitung.
Was verdient man? Der Lohn der Spitex-Anstellung
Der Lohn richtet sich nach dem geleisteten Pflegeaufwand (Stunden pro Woche), dem anwendbaren Tarif im Kanton und der Art der erbrachten Leistungen. Als Richtwert:
- Grundpflege (Körperpflege, Ankleiden): ca. CHF 27–33/Stunde
Welche Tätigkeiten von pflegenden Angehörigen erbracht und vergütet werden können, wird fachlich und rechtlich im Einzelfall geprüft.
Bei einer Anstellung gelten die gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Sozialleistungen. Dazu können je nach Voraussetzungen unter anderem Ferienanspruch, Unfallversicherung und berufliche Vorsorge gehören. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag und den gesetzlichen Voraussetzungen.
