Warum die Spitex-Anstellung für Angehörige Sinn macht
In der Schweiz werden rund 80 % aller Pflegeleistungen von Angehörigen erbracht — meist ohne jede finanzielle Entschädigung. Dabei sieht das Schweizer Recht eine Möglichkeit vor, die kaum bekannt ist: Pflegende Angehörige können sich bei einer anerkannten Spitex-Organisation anstellen lassen und erhalten für ihre Arbeit einen geregelten Lohn.
Dieser Weg bietet mehr als nur Geld: Er schafft Rechtssicherheit, baut AHV/IV-Beiträge auf, beinhaltet einen Unfallversicherungsschutz und gibt Zugang zu professioneller Begleitung und Entlastung.
Die rechtliche Grundlage: KVG und KLV
Die Spitex-Anstellung für Angehörige basiert auf dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV). Die relevanten Punkte:
- Das KVG verpflichtet die Krankenkassen, bestimmte Spitex-Leistungen zu vergüten — unabhängig davon, ob sie von Fachpersonen oder ausgebildeten Laien erbracht werden.
- Die KLV regelt, welche Leistungen vergütet werden und unter welchen Bedingungen. Leistungen müssen von einer anerkannten Spitex-Organisation erbracht und dokumentiert werden.
- Curava ist als Spitex-Organisation anerkannt und erbringt diese Leistungen — gemeinsam mit pflegenden Angehörigen, die sie anstellt.
Wer kann angestellt werden?
Grundsätzlich können folgende Personen als pflegende Angehörige über Curava angestellt werden:
- Kinder (Söhne, Töchter), die einen Elternteil oder Schwiegerelternteil pflegen
- Geschwister, die einen pflegebedürftigen Bruder oder eine Schwester betreuen
- Ehepartner/-innen in bestimmten Konstellationen
Voraussetzungen: Die pflegende Person muss körperlich und geistig in der Lage sein, die Pflegeaufgaben zu übernehmen. Eine formelle Pflegeausbildung ist nicht zwingend — Curava sorgt für die nötige fachliche Einführung und laufende Begleitung.
Was verdient man? Der Lohn der Spitex-Anstellung
Der Lohn richtet sich nach dem geleisteten Pflegeaufwand (Stunden pro Woche), dem anwendbaren Tarif im Kanton und der Art der erbrachten Leistungen. Als Richtwert:
- Grundpflege (Körperpflege, Ankleiden): ca. CHF 27–33/Stunde
- Behandlungspflege (Wundversorgung, Medikamente): ca. CHF 33–38/Stunde
Zusätzlich zum Lohn erhalten angestellte Pflegepersonen: Bezahlte Ferien (mind. 4 Wochen/Jahr), 13. Monatslohn, Anspruch auf Krankengeld, Unfallversicherung (UVG), BVG-Beiträge ab einem bestimmten Schwellenlohn.
