Was ist die Hilflosenentschädigung?
Die Hilflosenentschädigung (HE) ist eine Sozialversicherungsleistung der Schweiz, die Personen mit dauerhafter Pflegebedürftigkeit unterstützt. Sie wird von der Invalidenversicherung (IV) oder der AHV ausgerichtet und soll einen Teil der Kosten decken, die durch die notwendige Betreuung und Pflege entstehen.
Entscheidend: Die Hilflosenentschädigung geht an die pflegebedürftige Person, nicht an die pflegende Person. Als pflegende Angehörige/-r können Sie jedoch durch eine Spitex-Anstellung zusätzlich einen eigenen Lohn erhalten — unabhängig von der HE.
Wer hat Anspruch auf Hilflosenentschädigung?
Anspruch auf Hilflosenentschädigung besteht für:
- IV-Rentner/-innen und Personen in IV-Eingliederungsmassnahmen (ohne Altersgrenze)
- AHV-Rentner/-innen (ab Rentenalter, d. h. ab 64/65 Jahren)
- Bezüger/-innen von Unfallrenten (SUVA oder UVG)
Voraussetzung ist, dass die Person in mindestens zwei der sechs alltäglichen Lebensverrichtungen dauerhaft auf Hilfe angewiesen ist.
Die sechs alltäglichen Lebensverrichtungen
Die sechs Bereiche, die zur Beurteilung herangezogen werden:
- Ankleiden und Auskleiden
- Aufstehen, Absitzen, Abliegen
- Essen
- Körperpflege (Waschen, Kämmen, Rasieren)
- Verrichtung der Notdurft
- Fortbewegung und Kontakt mit der Aussenwelt
