Was sind Ergänzungsleistungen?
Ergänzungsleistungen (EL) sind staatliche Sozialleistungen in der Schweiz, die Menschen mit AHV- oder IV-Rente unterstützen, wenn ihre Rente nicht für die Deckung der grundlegenden Lebenskosten ausreicht. Sie sind im Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen (ELG) geregelt und werden von Bund und Kantonen gemeinsam finanziert.
Wichtig: EL sind kein Almosen, sondern ein Rechtsanspruch. Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat Anspruch auf diese Leistung — unabhängig von Scham oder Scheu vor dem Amt.
Voraussetzungen für Ergänzungsleistungen
- Bezug einer AHV-Rente, IV-Rente oder IV-Eingliederungsmassnahme
- Wohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt in der Schweiz
- Anerkannte Ausgaben übersteigen anrechenbare Einnahmen
- Vermögen unter dem Freibetrag (CHF 60.000 für Einzelpersonen, CHF 120.000 für Ehepaare, Stand 2026)
Wie werden EL berechnet?
Die EL entsprechen der Differenz zwischen anerkannten Ausgaben und anrechenbaren Einnahmen:
- Anerkannte Ausgaben: Allgemeiner Lebensbedarf (CHF 20.100/Jahr für Einzelpersonen), Mietkosten (bis zu definierten Höchstbeträgen), Krankheits- und Pflegekostenbeiträge
- Anrechenbare Einnahmen: AHV/IV-Rente, andere Renten, Erwerbseinkommen, Vermögenserträge, 1/10 des Reinvermögens (über Freibetrag)
EL und Pflege zu Hause
Wenn Sie als pflegende Person Ihren Angehörigen zu Hause betreuen, können die Pflegekosten als anerkannte Ausgaben in die EL-Berechnung einfliessen. Das gilt auch für die Kosten einer Spitex-Organisation. Curava hilft Ihnen, alle relevanten Leistungen optimal zu kombinieren.
