Warum eine Patientenverfügung wichtig ist
Niemand denkt gerne über Situationen nach, in denen er oder sie nicht mehr selbst entscheiden kann. Doch genau in solchen Momenten — nach einem Unfall, bei schwerer Krankheit oder fortgeschrittener Demenz — ist eine Patientenverfügung entscheidend. Sie gibt dem behandelnden Arzt und dem Pflegepersonal klare Anweisungen und entlastet gleichzeitig die Angehörigen von schwierigen Entscheidungen.
In der Schweiz haben gemäss Studien nur rund 30 % der Bevölkerung eine Patientenverfügung. Dabei ist das Dokument einfach zu erstellen — keine notarielle Beglaubigung notwendig, kein Anwalt erforderlich.
Rechtliche Grundlagen in der Schweiz
Die Patientenverfügung ist in den Artikeln 370–373 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) geregelt, die seit dem 1. Januar 2013 in Kraft sind. Wichtigste Bestimmungen:
- Jede urteilsfähige Person kann eine Patientenverfügung erstellen.
- Das Dokument muss schriftlich verfasst, datiert und unterschrieben sein.
- Ärzte und Pflegepersonal sind verpflichtet, die Anweisungen zu befolgen — ausser wenn sie gegen gesetzliche Vorschriften verstossen oder begründete Zweifel an der Freiwilligkeit bestehen.
- Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich.
Was in eine Patientenverfügung gehört
Eine gut strukturierte Patientenverfügung enthält folgende Elemente:
1. Persönliche Angaben
Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse — damit das Dokument eindeutig zugeordnet werden kann.
2. Medizinische Wünsche für definierte Situationen
Beschreiben Sie konkret, was Sie in folgenden Situationen wünschen oder ablehnen:
- Herzstillstand / Reanimation
- Künstliche Beatmung
- Ernährung über Magensonde
- Intensivmedizinische Massnahmen
- Schmerzbehandlung (auch wenn sie das Leben verkürzen könnte)
- Palliative Care und Sterbebegleitung
3. Vertrauensperson
Benennen Sie eine Person, die Ihre Interessen gegenüber Ärzten und Pflegepersonal vertreten soll. Diese Person wird als «Vertretungsperson» bezeichnet — sie ergänzt den Vorsorgeauftrag, ersetzt ihn aber nicht.
4. Datum und Unterschrift
Das Dokument ist nur gültig, wenn es datiert und von Ihnen eigenhändig unterschrieben ist.
Wo soll die Patientenverfügung aufbewahrt werden?
Das beste Dokument nützt nichts, wenn es im Notfall nicht gefunden wird. Empfohlene Aufbewahrungsorte:
- Zu Hause: Gut zugänglich, aber nicht versteckt. Idealerweise mit einem sichtbaren Hinweis.
- Beim Hausarzt: In der Krankenakte hinterlegen.
- Bei der Vertrauensperson: Die Person, die Sie vertreten soll, sollte das Dokument kennen.
- Elektronisches Patientendossier (EPD): Kann seit 2021 digital hinterlegt werden.
- Hinweiskarte in der Brieftasche: Verweist auf den Aufbewahrungsort des Originals.
Wie oft sollte die Patientenverfügung erneuert werden?
Es gibt keine gesetzliche Erneuerungspflicht, aber es wird empfohlen, die Patientenverfügung alle 5 Jahre zu überprüfen, neu zu datieren und zu unterschreiben. So signalisieren Sie, dass Ihre Wünsche noch aktuell sind. Bei wesentlichen Veränderungen der Gesundheit oder der Lebensumstände sollte das Dokument früher angepasst werden.
Kostenlose Vorlagen
In der Schweiz bieten mehrere Organisationen kostenlose, rechtssichere Vorlagen an:
- FMH (Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte): Online-Formular mit Erläuterungen.
- Schweizerische Herzstiftung, Krebsliga: Auf bestimmte Erkrankungen zugeschnittene Vorlagen.
- Pro Senectute: Beratung und Unterstützung beim Ausfüllen.
