Was ist eine Generalvollmacht?
Eine Generalvollmacht ist ein Rechtsdokument, mit dem eine Person (der Vollmachtgeber) einer anderen Person (dem Bevollmächtigten) das Recht erteilt, umfassend in seinem oder ihrem Namen zu handeln. «General» bedeutet: Die Vollmacht gilt nicht nur für eine spezifische Aufgabe, sondern für ein breites Spektrum an Angelegenheiten — von Bankgeschäften über Vertragsabschlüsse bis hin zu alltäglichen Rechtsgeschäften.
Was viele nicht wissen: Die Generalvollmacht gilt in der Schweiz nur, solange der Vollmachtgeber urteilsfähig ist. Sie erlischt automatisch, sobald die Person urteilsunfähig wird — etwa durch Demenz, schweren Unfall oder psychische Erkrankung. Genau dann aber würde man eine solche Vertretung am dringendsten benötigen.
Wann ist eine Generalvollmacht sinnvoll?
Eine Generalvollmacht kann in bestimmten Situationen durchaus nützlich sein:
- Längere Abwesenheit: Wenn Sie verreisen und jemand Ihre Post, Bankgeschäfte oder laufende Verträge betreuen soll.
- Kurzfristige Einschränkungen: Nach einer Operation, bei einem langen Spitalaufenthalt oder bei vorübergehender Immobilität.
- Geschäftliche Vertretung: In der Firmenwelt werden Vollmachten häufig eingesetzt, um Mitarbeitende zur Vertretung zu ermächtigen.
Für die langfristige Vorsorge — insbesondere bei Demenz oder anderen progressiven Erkrankungen — ist die Generalvollmacht nicht geeignet.
