Wann sollte man sich bei der IV anmelden?
Das Gesetz sagt klar: So früh wie möglich. Wer zu lange wartet, verliert potenziell Monate an Leistungen, da die IV-Rente frühestens ab dem Anmeldedatum ausgerichtet wird.
Die Anmeldung ist angezeigt, sobald eine gesundheitliche Einschränkung die Erwerbsfähigkeit für voraussichtlich mehr als 30 Tage beeinträchtigt — auch wenn noch keine Diagnose feststeht.
Die IV-Anmeldung Schritt für Schritt
- Formular besorgen: Das Anmeldeformular «IV-Anmeldung» ist bei der kantonalen IV-Stelle oder auf bsv.admin.ch erhältlich.
- Formulare ausfüllen: Angaben zur Person, zum Arbeitgeber und zur gesundheitlichen Einschränkung machen.
- Arztberichte beilagen: Alle vorliegenden Arzt- und Spitalberichte dem Antrag beilegen.
- Einreichen: Formular an die IV-Stelle des Wohnkantons senden — per Post oder digital.
- Abklärung abwarten: Die IV-Stelle prüft die Unterlagen und leitet ggf. weitere Abklärungen ein.
Der Grundsatz: Eingliederung vor Rente
Die IV verfolgt den Grundsatz «Eingliederung vor Rente». Das bedeutet: Zuerst werden alle Möglichkeiten der beruflichen Wiedereingliederung (Umschulung, Arbeitsplatzhilfe, Hilfsmittel) geprüft. Erst wenn diese nicht möglich sind, wird ein Rentenanspruch geprüft.
