IV-Rente Schweiz: Voraussetzungen, Höhe und Berechnung (2026)
Aktualisiert: 20. April 20269 Min. Lesezeit
Das Wichtigste auf einen Blick
Die IV-Rente wird bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit ab 40 % Invaliditätsgrad ausgerichtet
Es gibt vier Rentenstufen: Viertel-, Halb-, Dreiviertels- und Ganzrente
Maximale Ganzrente 2026: CHF 2.520/Monat
Voraussetzung: mind. 3 Jahre AHV/IV-Beiträge und Ausschöpfung der Eingliederungsmassnahmen
IV-Bezüger können zusätzlich Hilflosenentschädigung und Ergänzungsleistungen erhalten
Was ist die IV-Rente?
Die Invalidenversicherung (IV) ist ein Teil der schweizerischen Sozialversicherung und sichert Personen ab, die aufgrund von Krankheit oder Unfall dauerhaft in ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sind. Die IV-Rente ist die zentrale Geldleistung der IV und soll den Einkommensverlust durch die Invalidität teilweise ausgleichen.
Wichtig: Die IV verfolgt den Grundsatz «Eingliederung vor Rente». Das bedeutet, sie prüft zunächst alle Möglichkeiten der beruflichen und medizinischen Eingliederung, bevor eine Rente zugesprochen wird. Erst wenn keine zumutbare Erwerbstätigkeit mehr möglich ist, wird die Rente fällig.
Voraussetzungen für die IV-Rente
Drei Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein:
Versicherungszeit: Mindestens 3 Jahre Beiträge an die AHV/IV. Ausnahmen gelten für Personen, die seit Geburt oder seit früher Kindheit invalid sind.
Invaliditätsgrad: Die bleibende Einschränkung der Erwerbsfähigkeit muss mindestens 40 % betragen. Der Invaliditätsgrad wird durch einen Einkommensvergleich berechnet: Was würde die Person ohne Invalidität verdienen, was kann sie mit Invalidität noch verdienen?
Ausschöpfung der Eingliederung: Die IV prüft zuerst alle medizinischen und beruflichen Eingliederungsmassnahmen (Umschulung, Arbeitsvermittlung, Hilfsmittel). Erst wenn diese nicht ausreichen, wird eine Rente gesprochen.
Die vier Rentenarten und ihre Berechnung
Seit der IV-Reform 2022 gilt in der Schweiz ein lineares Rentenmodell: Die Rente steigt proportional mit dem Invaliditätsgrad. Das schafft mehr Anreize, trotz Invalidität erwerbstätig zu bleiben.
Invaliditätsgrad
Rentenart
Betrag 2026
40–49 %
Viertelsrente
ca. CHF 315–630/Mt.
50–59 %
Halbrente
ca. CHF 630–1.260/Mt.
60–69 %
Dreiviertelsrente
ca. CHF 945–1.890/Mt.
70–100 %
Ganzrente
CHF 1.260–2.520/Mt.
* Richtwerte 2026; abhängig von Beitragsjahren und durchschnittlichem Einkommen.
Wie wird die IV-Rente berechnet?
Die Höhe der IV-Rente richtet sich nach dem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen (Beitragsjahre × Einkommen) und der Beitragsdauer. Wer weniger als 44 Jahre Beiträge geleistet hat, erhält eine Teilrente. Die Skala beginnt bei 1 Beitragsjahr und geht bis zur vollen Rente bei 44 Jahren.
Zusätzlich zur IV-Rente können IV-Bezüger folgende Leistungen beziehen:
Hilflosenentschädigung: Bei Pflegebedarf in alltäglichen Lebensverrichtungen.
Ergänzungsleistungen: Wenn die IV-Rente die Lebenshaltungskosten nicht deckt.
Kinderrente: Für jedes Kind unter 18 Jahren (bzw. in Ausbildung bis 25) eine Kinderrente in Höhe von 40 % der IV-Rente.
IV-Rente und Pflege durch Angehörige
IV-Rentner/-innen werden häufig zu Hause durch Familienmitglieder betreut. Diese Angehörigen können sich über eine anerkannte Spitex-Organisation anstellen lassen und erhalten dafür einen geregelten Lohn. Curava begleitet Sie von der Anmeldung bis zur ersten Lohnzahlung.
Wichtig: Die IV-Rente wird an die pflegebedürftige Person ausgerichtet. Pflegende Angehörige erhalten ihren Lohn separat über die Spitex-Anstellung.
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Anspruch auf eine IV-Rente hat, wer: mindestens 3 Jahre in der AHV/IV versichert war, einen Invaliditätsgrad von mindestens 40 % hat, und trotz Eingliederungsmassnahmen (Umschulung, medizinische Massnahmen) eine dauerhaft eingeschränkte Erwerbsfähigkeit aufweist. Der Invaliditätsgrad wird durch die IV-Stelle berechnet.
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