Was ist die Betreuungsgutschrift?
Wer Angehörige pflegt, investiert viel Zeit und Energie — oft auf Kosten der eigenen Erwerbsarbeit und damit der eigenen AHV-Rente. Die Betreuungsgutschrift ist eine Massnahme der AHV, um diese «Lücken» im Rentenkonto teilweise auszugleichen.
Die Betreuungsgutschrift wird nicht als Bargeld ausbezahlt, sondern dem AHV-Konto der pflegenden Person gutgeschrieben — ähnlich wie Erziehungsgutschriften für Eltern. Sie erhöht damit das versicherte Durchschnittseinkommen und führt so zu einer höheren AHV-Altersrente.
Wichtig: Die Gutschrift ist keine direkte Geldleistung, sondern eine Aufwertung des AHV-Kontos, die sich erst im Rentenalter in Form einer höheren Rente auszahlt.
Wer hat Anspruch auf die Betreuungsgutschrift?
Die Betreuungsgutschrift steht Personen zu, die folgende Bedingungen erfüllen:
- Verwandtschaftsgrad: Sie betreuen eine Person in auf- oder absteigender Linie oder ein Geschwister. Dazu gehören: Eltern, Grosseltern, Schwiegereltern, Kinder, Geschwister. Betreuung von Ehepartnern oder nicht verwandten Personen ist nicht anspruchsberechtigt.
- Hilflosigkeit: Die betreute Person muss eine Hilflosenentschädigung mittleren oder schweren Grades der AHV oder IV beziehen. Leichte Hilflosigkeit genügt nicht.
- Wohnort: Pflegende und betreute Person müssen in der gleichen Gemeinde oder einer benachbarten Gemeinde wohnen. Als benachbart gilt: Fahrtweg von maximal 30 Minuten.
- Unentgeltliche Betreuung: Die Betreuung darf nicht oder nur gering entlöhnt sein. Wer für die Pflegearbeit formell entlöhnt wird (z. B. über eine Spitex-Anstellung), hat keinen Anspruch auf die Betreuungsgutschrift.
Wie hoch ist die Betreuungsgutschrift 2026?
Die Betreuungsgutschrift entspricht dem Dreifachen der minimalen jährlichen AHV-Altersrente:
- Minimale Altersrente 2026: CHF 1.260/Monat = CHF 15.120/Jahr
- Betreuungsgutschrift: 3 × CHF 15.120 = CHF 45.360/Jahr
Dieser Betrag wird dem versicherten Durchschnittseinkommen zugerechnet und beeinflusst damit die Berechnung der AHV-Altersrente. Die tatsächliche Erhöhung der monatlichen Rente hängt von der individuellen Rentensituation ab.
Wie beantrage ich die Betreuungsgutschrift?
Die Betreuungsgutschrift muss aktiv beantragt werden — sie wird nicht automatisch gutgeschrieben. Vorgehen:
- Formular besorgen: Das Antragsformular «Betreuungsgutschriften» erhalten Sie bei der Ausgleichskasse Ihres Kantons oder als Download auf der BSV-Website.
- Belege vorbereiten: Nachweis der Hilflosenentschädigung der betreuten Person (Verfügung IV/AHV), Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses, Bestätigung des Wohnorts.
- Antrag einreichen: Bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse des Wohnkantons. Die Gutschrift wird für das ganze Kalenderjahr angerechnet.
Frist: Anträge können bis 5 Jahre rückwirkend gestellt werden. Wenn Sie in der Vergangenheit berechtigt gewesen wären, lohnt sich eine Nachfrage bei der Ausgleichskasse.
Betreuungsgutschrift oder Spitex-Anstellung: Was ist besser?
Diese Frage hören wir bei Curava oft. Beide Optionen erhöhen die spätere AHV-Rente — aber auf unterschiedliche Weise:
- Betreuungsgutschrift: Kein sofortiges Einkommen, aber AHV-Kontogutschrift. Geeignet für Personen, die bereits anderweitig Einkommen haben oder keine Anstellung wünschen.
- Spitex-Anstellung über Curava: Sofortiger Monatslohn, AHV/IV-Beiträge, Sozialversicherungsschutz (Unfallversicherung, BVG). Geeignet für Personen, die für ihre Pflegearbeit direkt entlöhnt werden möchten.
Die Kombination beider Leistungen ist nicht möglich. Lassen Sie sich individuell beraten — Curava hilft Ihnen, die für Sie beste Lösung zu finden.
