Was ist der Betreuungsurlaub in der Schweiz?
Seit dem 1. Januar 2021 haben berufstätige Personen in der Schweiz das Recht, ihre Arbeitstätigkeit vorübergehend zu unterbrechen, um ein krankes oder verunfalltes Familienmitglied zu betreuen. Dieser Anspruch ist im Obligationenrecht (OR) sowie im Bundesgesetz über den Erwerbsersatz verankert.
Der Betreuungsurlaub beträgt maximal 14 Wochen innerhalb eines Rahmenzeitraums von 18 Monaten. Er gilt für die Betreuung aller Familienmitglieder und nahestehenden Personen — unabhängig vom Alter.
Voraussetzungen für den Betreuungsurlaub
- Die betreuungsbedürftige Person leidet an einer schwerwiegenden Gesundheitsbeeinträchtigung
- Die betreuende Person ist in einem Arbeitsverhältnis in der Schweiz tätig
- Die betreuende Person ist AHV/IV/EO-pflichtig
- Ein Arztzeugnis belegt die Notwendigkeit der Betreuung
Lohnersatz während des Betreuungsurlaubs
Während des Betreuungsurlaubs haben Sie Anspruch auf eine EO-Entschädigung:
- Höhe: 80% des letzten AHV-pflichtigen Einkommens
- Maximalbetrag: CHF 220 pro Kalendertag (Stand 2026)
- Finanzierung: über die Erwerbsersatzordnung (EO), d. h. kein Lohn vom Arbeitgeber
Betreuungsurlaub und Spitex-Anstellung — wie passt das zusammen?
Der Betreuungsurlaub ist für vorübergehende, intensive Phasen gedacht — z. B. nach einer Operation oder in einer akuten Krankheitsphase. Wenn Sie dauerhaft pflegen, ist eine Spitex-Anstellung die nachhaltigere Lösung: Sie erhalten einen monatlichen Lohn für Ihre Pflegearbeit, unabhängig von Ihrem Arbeitgeber.
