Witwenrente: Was ist das?
Die Witwenrente (und Witwerrente) ist eine Hinterbliebenenleistung der schweizerischen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Sie soll Personen absichern, die durch den Tod des Ehepartners einen wesentlichen Teil des gemeinsamen Einkommens verlieren. In der Schweiz ist die Witwenrente Teil der 1. Säule (AHV) und wird durch Leistungen aus der 2. Säule (Pensionskasse) ergänzt.
Für pflegende Angehörige, die vielleicht über Jahre hinweg die eigene Erwerbsarbeit reduziert haben, um einen kranken Partner zu betreuen, ist die Witwenrente eine wichtige finanzielle Grundlage nach dem Todesfall.
Witwenrente AHV: Anspruch und Voraussetzungen
Für Witwen (Frauen)
Eine verwitwete Frau hat Anspruch auf AHV-Witwenrente, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Sie hat minderjährige Kinder (unter 18 Jahren) oder Kinder in Ausbildung (bis 25 Jahre), oder
- Sie ist beim Tod des Ehemannes mindestens 45 Jahre alt und war mind. 5 Jahre mit ihm verheiratet.
Erfüllt sie keine dieser Bedingungen, erhält sie anstelle der Rente eine einmalige Abfindung von 3 Jahresrenten.
Für Witwer (Männer)
Seit der AHV-Reform (AHV 21) haben verwitwete Männer nur noch Anspruch auf Witwerrente, wenn sie zum Zeitpunkt des Todes der Ehefrau Kinder unter 18 Jahren haben. Die Witwerrente erlischt, wenn das jüngste Kind 18 Jahre wird. Diese Regelung gilt für Todesfälle ab dem 1. Januar 2024.
Höhe der AHV-Witwenrente 2026
Die Witwenrente beträgt 80 % der Altersrente, auf die der verstorbene Ehegatte Anspruch gehabt hätte. Das bedeutet:
- Maximale Witwenrente: 80 % von CHF 2.520 = CHF 2.016/Monat
- Minimale Witwenrente: 80 % von CHF 1.260 = CHF 1.008/Monat
Die tatsächliche Höhe hängt von den geleisteten Beitragsjahren und dem durchschnittlichen versicherten Einkommen des verstorbenen Partners ab.
Hinterbliebenenrente aus der Pensionskasse (2. Säule)
Zusätzlich zur AHV-Witwenrente haben Hinterbliebene in der Regel Anspruch auf eine Leistung aus der Pensionskasse des verstorbenen Partners (berufliche Vorsorge, BVG). Diese Hinterbliebenenrente beträgt typischerweise:
- Ehepartner: 60 % der Invalidenrente (oder der Altersrente, falls bereits bezogen)
- Eingetragene Partner: Gleichgestellt mit Ehegatten
- Lebenspartner (unverheiratet): Nur wenn im Reglement vorgesehen und die Voraussetzungen erfüllt sind
Die genauen Bedingungen sind im Reglement der jeweiligen Pensionskasse festgelegt. Wenden Sie sich direkt an die Pensionskasse des verstorbenen Partners.
Witwenrente und Pflegearbeit kombinieren
Viele Witwen und Witwer pflegen nach dem Tod des Partners andere Angehörige — Eltern, Schwiegereltern oder Geschwister. Die Witwenrente wird unabhängig davon ausbezahlt, ob Sie erwerbstätig sind.
Als pflegende Angehörige können Sie über Curava zusätzlich angestellt werden und erhalten einen geregelten Monatslohn. Dieser ist vollständig mit der Witwenrente kombinierbar — Sie bauen damit auch AHV-Beiträge an, die Ihre spätere Altersrente erhöhen.
